Menschenrechte und Umweltstandards sind maßgebliche Unternehmenswerte
Für NTT DATA haben nachhaltiges Handeln und die Achtung und Wahrung der Menschenrechte oberste Priorität. Als ein global agierendes Unternehmen sind wir uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und setzen uns dafür ein, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in unserem Geschäftsbereich und entlang unserer Lieferkette zu identifizieren, zu minimieren und mögliche Verletzungen zu beenden. Diese Verpflichtung wurde auch in unserer Grundsatzerklärung festgehalten.
Konformität mit gesetzlichen Anforderungen und internationalen Standards
NTT DATA setzt bei der Umsetzung auf die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, wie sie im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) festgelegt sind. Gleichzeitig folgen wir internationalen Standards wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Global Compact). Als NTT DATA unterstützen wir daher verbindliche Regelungen wie das LkSG, um unsere Ziele in dieser Hinsicht zu erreichen.
Rolle des/der Menschenrechtsbeauftragten
Um die Anforderungen des LkSG bestmöglich umzusetzen, wurde die Rolle des/der Menschenrechtsbeauftragten eingeführt. Dessen/deren Hauptaufgabe besteht darin, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu identifizieren, minimieren und zu verhindern.
Zudem obliegt ihr/ihm die Erfüllung von Dokumentationspflichten und die Erstellung des Jahresberichts.
Es ist die Verantwortung des/der Menschenrechtsbeauftragten, den Vorstand regelmäßig über die Wirksamkeit des Risikomanagements und weitere Aktivitäten zu informieren. Zudem fungiert sie/er als zentrale Ansprechperson für Anfragen bezüglich Menschenrechte seitens von Behörden, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
Etablierung eines Risikomanagements
Die Implementierung eines wirksamen Risikomanagements ermöglicht die Identifizierung und Minimierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowohl in den Lieferketten als auch im unternehmenseigenen Geschäftsbereich. Dies erfordert die Durchführung einer internen sowie externen Risikoanalyse zur Erfassung und Priorisierung dieser Risiken.
Es ist ein entscheidender Schritt, um mögliche Risiken zu erkennen sowie gezielte Maßnahmen zur Risikominimierung einzuleiten. Die Überwachung des Risikomanagements obliegt dem/der Menschenrechtsbeauftragten.