Verantwortungsvolle Lieferkette | NTT DATA

Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz

Wofür steht das Liefer­ketten­sorg­falts­pflichten­gesetz (LkSG)?

Menschenrechte und Umweltstandards sind maßgebliche Unternehmenswerte

Für NTT DATA haben nachhaltiges Handeln und die Achtung und Wahrung der Menschenrechte oberste Priorität. Als ein global agierendes Unternehmen sind wir uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und setzen uns dafür ein, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in unserem Geschäftsbereich und entlang unserer Lieferkette zu identifizieren, zu minimieren und mögliche Verletzungen zu beenden. Diese Verpflichtung wurde auch in unserer Grundsatzerklärung festgehalten.

Konformität mit gesetzlichen Anforderungen und internationalen Standards

NTT DATA setzt bei der Umsetzung auf die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, wie sie im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) festgelegt sind. Gleichzeitig folgen wir internationalen Standards wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Global Compact). Als NTT DATA unterstützen wir daher verbindliche Regelungen wie das LkSG, um unsere Ziele in dieser Hinsicht zu erreichen.

Rolle des/der Menschenrechtsbeauftragten

Um die Anforderungen des LkSG bestmöglich umzusetzen, wurde die Rolle des/der Menschenrechtsbeauftragten eingeführt. Dessen/deren Hauptaufgabe besteht darin, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu identifizieren, minimieren und zu verhindern.

Zudem obliegt ihr/ihm die Erfüllung von Dokumentationspflichten und die Erstellung des Jahresberichts.

Es ist die Verantwortung des/der Menschenrechtsbeauftragten, den Vorstand regelmäßig über die Wirksamkeit des Risikomanagements und weitere Aktivitäten zu informieren. Zudem fungiert sie/er als zentrale Ansprechperson für Anfragen bezüglich Menschenrechte seitens von Behörden, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Etablierung eines Risikomanagements

Die Implementierung eines wirksamen Risikomanagements ermöglicht die Identifizierung und Minimierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowohl in den Lieferketten als auch im unternehmenseigenen Geschäftsbereich. Dies erfordert die Durchführung einer internen sowie externen Risikoanalyse zur Erfassung und Priorisierung dieser Risiken.

Es ist ein entscheidender Schritt, um mögliche Risiken zu erkennen sowie gezielte Maßnahmen zur Risikominimierung einzuleiten. Die Überwachung des Risikomanagements obliegt dem/der Menschenrechtsbeauftragten.

Zur Grundsatzerklärung
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Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren gemäß § 8 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens

Für NTT DATA haben nachhaltiges Handeln und die Achtung und Wahrung der Menschenrechte oberste Priorität. Wir, die NTT DATA Deutschland SE, setzen sämtliche verpflichtende Anforderungen des LkSG um und halten die Umsetzung nach. Dazu gehört auch ein wirksames Beschwerdeverfahren, das Hinweise auf umweltbezogene und menschenrechtliche Risiken und Verletzungen geben kann. Über das Beschwerdeverfahren können jegliche Hinweise zu einem potenziellen Verstoß gegen das LkSG eingereicht werden. Somit können alle Hinweise auf Risiken oder Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltsorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich der NTT DATA Deutschland SE oder entlang der Lieferkette adressiert werden.

Beschwerdekanäle für Hinweise oder Beschwerden

Beschwerden können über das entsprechende Formular auf unserer Webseite eingereicht werden. Die Eingabemaske steht in den Sprachen Deutsch und Englisch zur Verfügung. Die Nutzung des Formulars ist jederzeit und kostenfrei möglich. Für die Abwicklung des Beschwerdeprozesses wurde die Rolle der/des Beschwerdebeauftragten eingeführt, die durch die/den Menschenrechtsbeauftragte:n erfüllt wird.

Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt. Lediglich die/der Beschwerdebeauftragte und ihre/seine Vertretung haben Einblick in die eingegangene Beschwerde und werden diese vor der weiteren Bearbeitung anonymisieren.

Ablauf des LkSG-Beschwerdeverfahrens

  1. Einreichen der Beschwerde über die Webseite.
  2. Hinweisgeber:in erhält eine Eingangsbestätigung.
  3. Prüfung des Sachverhalts durch die/den Beschwerdebeauftragte:n.
  4. Einholen einer Stellungnahme von Hinweisgeber:in und/oder Beschuldigten.
  5. Beschwerdebeauftragte:r beruft das LkSG-Beschwerdekomitee mit Head of Corporate Sustainability, Head of Legal, Head of Compliance, Head of Procurement (bei Beschwerden gegenüber Lieferanten), Head of People (bei Beschwerden gegenüber NTT DATA Deutschland SE) ein.
  6. Ableiten und Umsetzen von entsprechenden Maßnahmen zur Herstellung der Vereinbarkeit mit dem LkSG.
  7. Mit dem Feedback durch die/den Beschwerdebeauftragte:n, an den/die Hinweisgeber:in per Mail zu den eingeleiteten Maßnahmen, wird die Beschwerde abgeschlossen.
  8. Die Maßnahmen werden anlassbezogen und jährlich auf ihre Wirksamkeit überprüft.

Gewährleistung von Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund einer Beschwerde

Um den/die Hinweisgeber:in bestmöglich zu schützen, werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Zur Eindämmung der Datenverbreitung ist der Personenkreis, welcher personenbezogene Daten einsehen kann, auf zwei Personen (die/der Beschwerdebeauftragte und Vertretung) limitiert
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  • Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung zur Sicherung der personenbezogenen Daten
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  • Nach Abschluss des Beschwerdefalls werden alle auf eine Person zurückzuführenden Daten gelöscht
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    Sollte der/die Hinweisgeber:in dennoch den Eindruck haben, aufgrund der eingereichten Beschwerde Benachteiligung zu erfahren, bitten wir diese/diesen auf die/den Beschwerdebeauftragte:n zuzugehen. Diese/dieser wird dem Sachverhalt mit äußerster Sorgfalt nachgehen.

    Verfahrensverordnung

    zum Download

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    LkSG Jahresberichte